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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen von Seakayaking Germany

Geschäftsbedingungen sind fester Bestandteil jedes Vertrages und werden zur Vermeidung von Missverständnissen für beide Vertragspartner im Vorhinein klar dargelegt.

Wir fühlen uns der Kundenzufriedenheit verpflichtet und sind stets bemüht Ihnen bei Komplikationen entgegenzukommen.

Bei allen unseren Kursen, Touren und Ausbildungsangeboten (nachfolgend zusammen als Veranstaltungen benannt) handelt es sich nicht um Reisen. Die angegebenen Preise beinhalten keine Kosten für Anreise, Übernachtung oder Verpflegung. Diese müssen von jeder Person selbst getragen werden.

Alle Veranstaltungen sind nur für Erwachsene zugänglich. Darüber hinaus dürfen Jugendliche ab 16 Jahren in Begleitung eines Erziehungsberechtigten teilnehmen. In diesem Fall müssen sowohl der Jugendliche, als auch ein/e Erziehungsberechtigte/r zur Veranstaltung angemeldet sein (siehe unter 1. Buchung – Vertrag – Bezahlung). 

Zurzeit ist keine Ausleihe von Seekajaks und Ausrüstung möglich.

  1. Buchung – Vertrag – Bezahlung

Die Buchung einer Veranstaltungsteilnahme durch den Kunden erfolgt über den Kauf einer Veranstaltung im Webshop, wodurch der Kunde Seakayaking Germany den Abschluss eines Vertrages verbindlich anbietet. Der Vertrag kommt durch die von Seakayaking Germany versandte Buchungsbestätigung in Form einer Rechnung zustande. Nach Erhalt der Buchungsbestätigung/Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen der komplette Betrag zu entrichten.

Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung bzw. Reiserücktrittskostenversicherung.

  1. Leistungen – Preise – Änderungen

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus den Veranstaltungsbeschreibungen. Seakayaking Germany ist nicht für Organisation und Durchführung der Anreise verantwortlich.

Die Sicherheit aller Teilnehmenden hat immer allerhöchste Priorität. Outdooraktivitäten, gerade der Seekajaksport, unterliegen natürlichen, nicht steuerbaren Einflüssen (Wetter, Wasserstände, höhere Gewalt). Weiterhin können leistungsungleiche Gruppen, Erkrankungen o.ä. sehr kurzfristig Veränderungen der angebotenen Leistung nötig machen. Ein grundsätzlicher Minderungsanspruch ergibt sich aus derart bedingten Änderungen nicht. Für nicht in Anspruch genommene Leistungen besteht grundsätzlich kein Rückerstattungsanspruch.

  1. Rücktritt durch Teilnehmenden – Widerrufsbelehrung und Widerrufsfolgen

Der Kunde kann innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung/Rechnung von der Veranstaltung zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei Seakayaking Germany. Der Widerruf ist zu richten an:

Seakayaking Germany
Mike Behrens
Im Klampfeld 2
30966 Hemmingen
Telefon: +49 159 01209622
E-Mail: info@seakayakinggermany.com

  1. Rücktritt durch Seakayaking Germany

Seakayaking Germany kann bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich vom Vertrag zurücktreten, wenn die für die Veranstaltung ausgewiesene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist. Seakayaking Germany verpflichtet sich die Teilnehmenden umgehend davon zu unterrichten. Bereits geleistete Zahlungen werden unverzüglich erstattet. Weitere Entschädigungen für durch den Teilnehmenden bereits getroffene Vorbereitungen, Buchungen oder aber auftretende Verdienstausfälle und Stornierungsgebühren werden nicht erstattet.

Die Sicherheit aller Teilnehmenden hat immer allerhöchste Priorität. Outdooraktivitäten, gerade der Seekajaksport, unterliegen natürlichen, nicht steuerbaren Einflüssen (Wetter, Wasserstände, höhere Gewalt). Aufgrund dieser äußeren Umstände oder Erkrankungen o.ä. kann eine sehr kurzfristige Absage einer Veranstaltung erfolgen. Seakayaking Germany verpflichtet sich die Teilnehmenden umgehend davon zu unterrichten. Bereits geleistete Zahlungen werden unverzüglich erstattet. Weitere Entschädigungen für durch den Teilnehmenden bereits getroffene Vorbereitungen, Buchungen oder aber auftretende Verdienstausfälle und Stornierungsgebühren werden nicht erstattet.

Seakayaking Germany kann vor oder während einer Veranstaltung fristlos von einem Vertrag zurücktreten, wenn eine teilnehmende Person die Vorbereitung oder Durchführung der Veranstaltung trotz Ansprache und Abmahnung nachhaltig stört, andere Teilnehmende oder Begleiter gefährdet, sich vertragswidrig verhält oder den Anforderungen aufgrund einer Fehleinschätzung seiner Leistungsfähigkeit nicht gewachsen ist. Während einer Veranstaltung kann der fristlose Vertragsrücktritt auch mündlich ausgesprochen werden. Seakayaking Germany behält hierbei den vollen Veranstaltungspreis, tatsächlich ersparte Aufwendungen müssen ggf. erstattet werden.

  1. Weisungsberechtigung – Mitwirkung und Verantwortung der Teilnehmenden – Gesundheitsbestimmungen – Haftung

Der Veranstaltungsleiter ist weisungsberechtigt. Die Teilnehmenden verpflichten sich, den Weisungen des Veranstaltungsleiters nachzukommen. Bei den Veranstaltungen von Seakayaking Germany handelt es sich um Outdoorangebote, dessen Risiken vielfältig sind und nicht ein sonst übliches Sicherheitsgefüge bieten kann. Deshalb erfolgt die Teilnahme auf eigenes Risiko. Die Teilnehmenden sind während der Veranstaltung verpflichtet, bei eintretenden Störungen, die uns die Durchführung der Veranstaltung erschweren bzw. nicht ermöglichen oder aber bei Zweifel an dem Gesundheitszustand oder der Sicherheit der eigenen Person oder anderer Teilnehmenden sich direkt an den Veranstaltungsleiter zu wenden bzw. alles Zumutbare zu tun, um die Störungen zu begrenzen und den Schaden möglichst gering zu halten. Obwohl Seakayaking Germany alle möglichen Sicherheitsvorkehrungen trifft, um die Sicherheit der Teilnehmenden zu gewährleisten, akzeptieren die Teilnehmenden die mit dem Seekajakfahren verbundenen Risiken. Voraussetzung zur Teilnahme an einer Veranstaltung ist, dass der Teilnehmende ein sicherer Schwimmer in Paddelbekleidung ist und einen sicheren Unterwasserausstieg ohne Fremdhilfe beherrscht. Zur Ausrüstung des Teilnehmenden gehört ein unsinkbar zweifach geschottetes Seekajak, Rettungsweste, festes Schuhwerk, ausreichender und tauglicher Kälte- und Sonnenschutz sowie ausreichend Verpflegung und Getränke an Bord. Mitzubringende Extras wie Bootswagen und Paddelhelm sind den Kursausschreibungen zu entnehmen und verpflichtend.

Das Seekajakfahren ist ein körperlich anspruchsvoller Sport, der zum Teil in abgelegenen Orten außerhalb unmittelbarer Reichweite von medizinischer Versorgung ausgeübt wird. Die Teilnehmenden verpflichten sich Seakayaking Germany zu unterstützen, die eigene Sicherheit auf dem Wasser zu gewährleisten, eine allgemeine Fitness und Gesundheit des Teilnehmenden ist daher Voraussetzung zur Teilnahme. Hierbei ist zu beachten, dass die Angabe von Vorerkrankungen nicht grundsätzlich zum Ausschluss vom Veranstaltungen führen. Bestehen gesundheitliche Beeinträchtigungen direkt zum Veranstaltungsbeginn oder entstehen diese während der Dauer der Veranstaltung, so verpflichten sich die Teilnehmenden zu ihrer eigenen Sicherheit sofort Rücksprache mit dem Veranstaltungsleiter zu halten. Alle gegebenen Gesundheitsinformationen werden ausschließlich von Seakayaking Germany, deren Mitarbeitern und etwaigen Ärzten bzw. Rettungskräften genutzt und nicht ohne ausdrückliche Erlaubnis an Dritte weitergegeben.

Wichtiger Hinweis: Obwohl der Veranstaltungsleiter Erste Hilfe leistet, ist er nicht dazu berechtigt, Medikamente zu verabreichen. Das gilt auch für das Verabreichen von nicht verschreibungspflichtigen Schmerzmitteln. Falls die Teilnehmenden Medikamente einnehmen müssen, muss selbstständig sichergestellt werden, diese bei sich zu führen. Sollten Teilnehmende im Notfall Spritzen, Asthmaspray o.ä. benötigen, ist der Veranstaltungsleiter über deren Aufbewahrungsort zu informieren.

Seakayaking Germany haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für eine gewissenhafte Vorbereitung und Erbringung der gebuchten Leistungen. Jedoch sind die Risiken, da es sich um ein Abenteuerangebot handelt, vielfältig und können auch durch sorgfältige Vorbereitung nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Wir haften nicht für fremd- oder selbstverschuldete Schäden, den Verlust persönlichen Eigentums bzw. Schäden, die dadurch entstanden sind, dass den Anweisungen des der Veranstaltungsleiters nicht Folge geleistet wurde. Wir haften nicht für Schäden oder Verlust von eigenem Bootsmaterial und Ausrüstung o.ä. bzw. Schäden, die sich im Rahmen der Beförderung ergeben haben. Die Lagerung von Privateigentum in Fahrzeugen oder Zelten der Veranstaltungsleiter oder von Seakayaking Germany angemieteten Räumen erfolgt stets auf eigene Gefahr.

  1. Unwirksamkeit

Die Unwirksamkeit einzelner Geschäftsbestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die übrigen Bedingungen bleiben davon unberührt.

  1. Erfüllungsort – Teilwirksamkeit

Erfüllungsort ist Hannover. Die Unwirksamkeit einzelner Geschäftsbestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die übrigen Bedingungen bleiben davon unberührt.

(Stand: 01.11.2024)