Allgemeine Geschäftsbedingungen für SkaG Veranstaltungen
Geschäftsbedingungen sind fester Bestandteil jedes Vertrages und sollten zur Vermeidung von Missverständnissen für beide Vertragspartner im Vorhinein klar dargelegt werden. Wir fühlen uns der Kundenzufriedenheit verpflichtet und sind stets bemüht Ihnen bei Schwierigkeiten entgegenzukommen.
Bei allen unseren Ausbildungsangebote, inklusive der Specials, (nachfolgend zusammen als Veranstaltungen benannt) handelt es sich nicht um Reisen. Die angegebenen Preise beinhalten keine Kosten für Anreise, Übernachtung und Verpflegung. Diese müssen von jeder Person selbst getragen werden.
Wir empfehlen den Abschluß einer Reiserücktrittsversicherung bzw. Reiserücktrittskostenversicherung. Diese kommt in bestimmten Fällen (gemäß der Versicherungsbedignungen) für die Kosten eines Reiserücktritts, beispielsweise für Stornokosten, auf.
1. Buchung – Vertrag – Bezahlung
Die Buchung durch Sie erfolgt schriftlich oder online, wodurch Sie uns den Abschluss eines Vertrages verbindlich anbieten. Melden Sie mehrere Teilnehmer an, so stehen Sie auch für deren Vertragsverpflichtungen ein. Der Vertrag kommt durch die von uns versandte Buchungsbestätigung in Form einer Rechnung zustande. Nach Erhalt der Buchungsbestätigung/Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen der komplette Betrag zu entrichten.
Wir empfehlen, für den Eintritt etwaiger Notfälle der zum Rücktrittt der Buchung führen kann, den Abschluß einer Reiserücktrittsversicherung.
2. Leistungen – Preise – Änderungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus den Veranstaltungsbeschreibungen. Wir sind nicht für Organisation und Durchführung der Anreise verantwortlich. Die Gebühren für das Leihen von Material, wenn durch den Teilnehmer gewünscht, ist ausgewiesen. Die Sicherheit aller Teilnehmenden hat immer allerhöchste Priorität. Outdooraktivitäten, gerade der Seekajaksport, unterliegen natürlichen, nicht steuerbaren Einflüssen (Wetter, Wasserstände, höhere Gewalt). Weiterhin können leistungsungleiche Gruppen, Erkrankungen u.ä. sehr kurzfristig Veränderungen der angebotenen Leistung nötig machen. Ein grundsätzlicher Minderungsanspruch ergibt sich aus derart bedingten Änderungen nicht. Für nicht in Anspruch genommene Leistungen besteht grundsätzlich kein Rückerstattungsanspruch.
3. Rücktritt durch Teilnehmer/innen – Widerrufsbelehrung und Widerrufsfolgen
Sie können jederzeit vor Veranstaltungsbeginn durch schriftliche Erklärung von der Veranstaltung zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei uns. Der Widerruf ist zu richten an
Seakayaking Germany
Trenk Müller
Kanzleistraße 10
24943 Flensburg
Fon: +49 (0)162-4276466
Mail: skag@seakayakinggermany.com
Als Ersatz, nach einer erfolgten Anmeldung und Bstätigung, erheben wir für die Vorbereitungen, den geleisteten Verwaltungsaufwand und den reservierten Platz in der Veranstaltung, folgende Rücktrittsgebühren:
bis 30 Tage vor Beginn der Veranstaltung 20%
29 – 10 Tage vor Beginn der Veranstaltung 60%
09 – 04 Tage vor Beginn der Veranstaltung 80%
ab 03 Tage vor Beginn der Veranstaltung 100%
bei Nichtantritt der Veranstaltung 100%
4. Rücktritt durch SkaG
Wir können bis 30 Tage vor der Veranstaltungsbeginn schriftlich vom Vertrag zurücktreten, wenn die für unser Angebot ausgewiesene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist. Wir verpflichten uns umgehend die Teilnehmer davon zu unterrichten. Bereits geleistete Zahlungen werden unverzüglich erstattet. Weitere Entschädigungen für durch den Teilnehmer bereits getroffene Vorbereitungen, Buchungen oder aber auftretende Verdienstausfälle und Stornierungsgebühren werden nicht erstattet.
Wir können vor oder während einer Veranstaltung fristlos von einem Vertrag zurücktreten, wenn der Teilnehmer die Vorbereitung oder Durchführung der Veranstaltung trotz Ansprache und Abmahnung nachhaltig stört, andere Teilnehmer oder Begleiter gefährdet, sich vertragswidrig verhält oder den Anforderungen aufgrund einer Fehleinschätzung seiner Leistungsfähigkeit nicht gewachsen ist. Während einer Veranstaltung kann der fristlose Vertragsrücktritt auch mündlich ausgesprochen werden. Wir behalten hierbei den vollen Veranstaltungspreis, tatsächlich ersparte Aufwendungen müssen wir ggf. zurückerstatten.
5. Weisungsberechtigung – Mitwirkung und Verantwortung der Teilnehmer/innen – Materilalleihe – Gesundheitsbestimmungen – Haftung
Der Veranstaltungsleiter ist weisungsberechtigt. Die Teilnehmer/innen verpflichten sich, den Weisungen des Veranstaltungssleiters nachzukommen.
Bei den SkaG Veranstaltungen handelt es sich um Abenteuerangebot, dessen Risiko vielfältig ist und nicht ein sonst übliches Sicherheitsgefüge bieten kann. Deshalb erfolgt die Teilnahme auf eigenes Risiko. Die Teilnehmer/innen sind während der Veranstaltung verpflichtet, bei eintretenden Störungen, die uns die Durchführung der Veranstaltung erschweren bzw. nicht ermöglichen oder aber bei Zweifel an dem Gesundheitszustand oder der Sicherheit der eigenen Person oder anderer Teilnehmer/innen sich direkt an den Veranstaltungsleiter zu wenden bzw. alles Zumutbare zu tun, um die Störungen zu begrenzen und den Schaden möglichst gering zu halten. Obwohl SkaG alle möglichen Sicherheitsvorkehrungen trifft, um die Sicherheit der Teilnehmer/innen zu gewährleisten, akzeptieren die Teilnehmer/innen die mit dem Seekajakfahren verbundenen Risiken.
Die Teilnehmer/innen bestätigen, dass sie geliehene Ausrüstungsgegenstände, die sich im Eigentum von SkaG befinden, pfleglich behandeln werden und im Schadens- oder Verlustfall zum Teil oder ganz für den Schadensausgleich (Reparatur, Ersatz) aufkommen werden.
Das Seekajakfahren ist ein körperlich anspruchsvoller Sport, der zum Teil in abgelegenen Orten außerhalb unmittelbarer Reichweite von medizinischer Versorgung ausgeübt wird. Die Teilnehmer/innen verpflichten sich, SkaG zu unterstützen, die eigene Sicherheit auf dem Wasser zu gewährleisten, indem der vor Beginn einer Veranstaltung zugesandte Gesundheitsfragebogen wahrheitsgemäß ausgefüllt wird. Hierbei ist zu beachten, dass die Angabe von Vorerkrankungen nicht grundsätzlich zum Ausschluss vom Veranstaltungen führen. Bestehen gesundheitliche Beeinträchtigungen direkt zum Veranstaltungsbeginn oder entstehen diese während der Dauer der Veranstaltung, so verpflichten sich die Teilnehmer/innen zu ihrer eigenen Sicherheit sofort Rücksprache mit dem Veranstaltungsleiter zu nehmen. Alle gegebenen Gesundheitsinformationen werden ausschließlich von Seakayaking Germany, deren Mitarbeitern und etwaigen Ärzten bzw. Rettungskräften genutzt und nicht ohne ausdrückliche Erlaubnis an Dritte weitergegeben.
Wichtiger Hinweis: Obwohl der Veranstaltungsleiter Erste Hilfe leistet, ist er nicht dazu berechtigt, Medikamente zu verabreichen. Das gilt auch für das Verabreichen von nicht verschreibungspflichtigen Schmerzmitteln wie Aspirin, Paracetamol und Ibuprofen. Falls die Teilnehmer/innen Medikamente einnehmen müssen, muss selbstständig sichergestellt werden, diese bei sich zu führen. Sollten Teilnehmer/innen im Notfall Spritzen, Asthmaspray o.ä. benötigen, ist der Veranstaltungsleiter über deren Aufbewahrungsort zu informieren.
Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht für eine gewissenhafte Vorbereitung und Erbringung der gebuchten Leistungen. Jedoch sind die Risiken, da es sich um ein Abenteuerangebot handelt, vielfältig und können auch durch sorgfältige Vorbereitung nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Wir haften nicht für fremd- oder selbstverschuldete Schäden, den Verlust persönlichen Eigentums bzw. Schäden, die dadurch entstanden sind, dass den Anweisungen des der Veranstaltungsleiters nicht Folge geleistet wurde. Wir haften nicht für Schäden oder Verlust von eigenem Bootsmaterial und Ausrüstung o.ä. bzw. Schäden, die sich im Rahmen der Beförderung ergeben. Die Lagerung von Privateigentum in unseren Fahrzeugen und Zelten oder von uns angemieteten Räumen erfolgt stets auf eigene Gefahr.
6. Unwirksamkeit
Die Unwirksamkeit einzelner Geschäftsbestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die übrigen Bedingungen bleiben davon unberührt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Materialverkauf
1. Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die Trenk Müller, Seakayaking Germany, Kanzleistraße 10, 24943 Flensburg mit einem Verbraucher schließt. Entgegenstehende Vertragsbedingungen werden nicht anerkannt.
2. Buchung – Auftragserteilung – Zahlung
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Irrtümer und Preisänderungen (z.B. durch Devisenschwankungen) sind vorbehalten.
Alle auf der SkaG-Webseite genannten Maßen wie Volumina, Gewichte etc. sind ungefähre Angaben. Da es sich bei den Kajaks um Handarbeit handelt, sind Abweichungen möglich. Die Hersteller behalten sich vor, Änderungen an ihren Produkten mit dem Ziel der Verbesserung vorzunehmen.
Alle Preise beinhalten die Umsatzsteuer nach den gelten gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland.
Die Auftragserteilung erfolgt grundsätzlich schriftlich bzw. per e-mail und beinhaltet Umfang und Inhalt. Sie erhalten anschließend eine Bestätigung per mail.
Beim Kauf von Kajaks bitte wir um eine Anzahlung von, soweit nicht anders vereinbart, 10% des Auftragswertes. Mit der Anzahlung bestätigt der Kunde den Auftrag. Wir liefern gegen Rechnung bei Abholung. Die Kajaks werden nach Flensburg geliefert, dort ist auch, wenn nicht anders vereinbart, der Abholungsort.
Der Kaufpreis ist in vollem Umfang spätestens bei Lieferung fällig. Die Lieferung von Kajaks ist mit der Übergabe vollzogen. Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Käufer ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, soweit dieses nicht im angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung (insbesondere einer Mängelbeseitigung) steht.
3. Widerrufsbelehrung – Widerrufsrecht – Rücknahme
Wird eine Kajakbestellung bzw. -auftrag während der Herstellungszeit storniert, ganz gleich aus welchem Grund, so trägt der Besteller die damit verbundenen Kosten in Höhe der geleisteten Anzahlung.
Kleine Schönheitsfehler bei Kajaks, die die Funktion des Artikels nicht beeinträchtigen, werden vom Auftraggeber akzeptiert. Speziell für Sie bestellte, benutzte oder beschädigte Waren bzw. nach Ihren Angaben gefertigte Kajaks sind von der Rücksende-/ Umtauschmöglichkeit grundsätzlich ausgenommen.
4. Gewährleistung – Haftung
Wenn Sie nach dem Kauf einer Ware einen offensichtlichen Mängel feststellen, müssen Sie uns diesen innerhalb der üblichen Gewährleistungsfristen schriftlich geltend machen. Spätere Mängel innerhalb der Gewährleistungsfrist bitten wir Sie ebenfalls schriftlich und sofort nach Feststellung des Mangels anzuzeigen. Bei Fristüberschreitung schließen wir grundsätzlich jegliche Gewährleistung aus. Alle Angaben zu Waren beruhen auf den Angaben der jeweiligen Hersteller und sind daher ohne Gewähr.
Bei berechtigten Mängeln wird Gewähr durch Nachbesserung, Preisnachlass, Umtausch oder Rücknahme der Ware gegen Kaufpreis-Erstattung geleistet. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Bei Reklamationen muss das reklamierte Kajak zur Beurteilung nach Flensburg gebracht werden .
Wir haften nicht für Personen- oder Sachschäden, die sich aus einer fehlerhaften oder unsachgemäßen Nutzung der Waren ergeben.
5. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers.
6. Erfüllungsort – Teilwirksamkeit
Erfüllungsort ist Flensburg. Die Unwirksamkeit einzelner Geschäftsbestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die übrigen Bedingungen bleiben davon unberührt.
(Stand: 01.05.2021)